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FAQ

Wir arbeiten ausschließlich auf einer gemeinnützigen Basis, die regelmäßig durch das Finanzamt mit Freistellungsbescheiden bestätigt wird. Gemäß der jeweiligen Satzung erfolgt die Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützer der Verbandsarbeit sind Vereine aus Baden-Württemberg. Zudem können natürliche Personen und juristische Personen als Fördermitglieder aufgenommen werden. In den Mitgliederversammlungen wird eine nachvollziehbare und transparente Rechnungslegung und Haushaltsführung offengelegt.

Die oben genannten Quellen bilden die finanzielle Grundlage der Vereine.

Das ist eine sehr wichtige Frage, deren Beantwortung zudem über die Aufnahme als Mitgliedsverein entscheidet, denn nur Vereine, die sich zur Rechtsstaatlichkeit und zum Demokratieprinzip bekennen, werden als Mitglied aufgenommen. Der Status quo zeigt, dass  gemäß den Satzungen die Vereine nach den geltenden Gesetzen des Bundes sowie des Landes handeln. Alle Vereine bekennen sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihren bisherigen und für Jedermann einsehbaren Handlungen haben die Einrichtungen nicht nur ihre Verfassungstreue unter Beweis gestellt, sondern auch einen aktiven Beitrag zur Förderung der Werte unserer Verfassung geleistet. Dementsprechend herrscht unter den Einrichtungen ein Konsens zur Verpflichtung auf das Demokratieprinzip des Landes. Auf der Basis dieses Bekenntnisses zur Demokratie wird auch die Partizipation an öffentlichen und politischen Ämtern in allen Lebensbereichen der Gesellschaft ausdrücklich befürwortet.

Die Mitgliedsvereine und der LBE-BW teilen die universellen Werte wie Meinungs- und Religionsfreiheit, Demokratie, Teilhabe, Gleichstellung von Mann und Frau, Toleranz und Gewaltfreiheit, die in unserer Verfassung verankert sind. Wir distanzieren uns ausdrücklich von religiös oder nationalistisch geprägten Extremismen sowie Verfassungsinkonformitäten jeglicher Art.

Ordentliches Mitglied kann jede Organisation werden, die sich mit den Zielen des LBE-BW identifiziert und gemeinnützig tätig ist. Die Ziele des LBE-BW finden Sie in der Vereinssatzung, die sie hier einsehen können. Ein Mitgliedsformular kann im Bereich Downloads heruntergeladen werden. Gemäß der Satzung entscheidet der Vorstand über den schriftlich vorzuliegenden Antrag.

Natürliche und juristische Personen können die Arbeit des LBE-BW als Fördermitglieder unterstützen.

Durch die Mitgliedschaft bekommen die Mitgliedsorganisationen eine Möglichkeit des Austauschs. Der LBE-BW organisiert die Rahmenbedingungen, um Synergieeffekte anzustoßen und steht als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung. Bei der Beantwortung der Anfragen zählt der Verband auf seine breitgefächerte Mitgliederstruktur. Konkret können so beispielsweise überregionale Projekte angestoßen werden. Weiterhin unterstützt der LBE-BW seine Mitgliedsvereine, bei rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen. Er macht zudem auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen sowie allen sonstigen für die Vereine bedeutsamen Stellen und Einrichtungen aufmerksam. Mit Veranstaltungen und Seminaren bietet er für seine Mitglieder und deren Community Fortbildungsmaßnahmen an, wie zum Beispiel Vereinsführung oder Öffentlichkeits- und Medienarbeit. Bei Wahrung der Selbständigkeit in der Vereinsarbeit können wir auf Wunsch auch bei Fragen zu innerorganisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten Impulse geben.

Der LBE-BW ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Akteuren aus der landesweiten Bürgergesellschaft. Die Einrichtungen und Personen engagieren sich auf vielfältige Art und Weise und stellen sich dabei den Anliegen und Bedürfnissen der Gesellschaft. Jede Einrichtung und jeder Einzelne übernimmt bei dieser Arbeit mündig und selbstbestimmt Verantwortung gegenüber dem Ehrenamt. Die Akteure sehen im bürgerschaftlichen Engagement eine gelebte Form der Nächstenliebe. Ihre Motivation für diese Arbeit kommt aus der Überzeugung, dass der Dienst am Menschen gleichzeitig auch das allgemeinen Wohl in unserer Gesellschaft impliziert. Das Selbstverständnis ist multikulturell und die Ideale sind geprägt durch die Vielfalt. Genau diese Inspirationen nimmt ein Großteil der Mitglieder von den Ideen des Islamgelehrten Fethullah Gülen. Seine zeitgemäße Auslegung des Glaubens liefert ihnen ein Passepartout für ihr bürgerschaftliches Engagements, das im Einklang mit ihrem Glauben ist. Doch nicht nur Fethullah Gülen teilt die Ideen der Nächstenliebe, der Begegnung, des Dialogs oder des sozialen Friedens. So fließen verschiedene Ideen und Inspirationsquellen in den Vereinen zusammen und formen letztendlich die Vereinsarbeit. In diesem Sinne ist es richtig zu sagen, dass die Ideen Gülens keinen Absolutheitsanspruch haben. Ansprechpartner für die Werte und Ideen Fethullah Gülens in Deutschland ist die Stiftung Dialog und Bildung, zu der Sie hier gelangen.

Im Islamverständnis Gülens ist der Mensch wertvoll, weil er das Geschöpf Gottes ist. Er behandelt die Toleranz und den Dialog aus dem Kernelement der „Liebe“ heraus, da die Konzepte von Mitgefühl und Liebe die Grundprinzipien sowohl der Religionen als auch von Gülens Lehre sind. Die Lehre Gülens besteht zusammengefasst aus vier Hauptbestandteilen: Zuvorkommenheit, Zusammenarbeit, Reziprozität, Vertrauensoffenbarung. Das Ziel der Hizmet-Bewegung ist nicht die Etablierung eines politischen Systems, sondern vielmehr die Glückseligkeit des einzelnen Menschen und der Dialog als Friedenskonzept.

Die Mitgliedschaft im LBE-BW ist freiwillig und kann auf beiden Seiten ohne Nennung von Gründen gekündigt werden. Die Mitgliedsvereine identifizieren sich mit den Grundsätzen des LBE-BW und beziehen ihn bei Bedarf ein. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Mitgliedern ein Netzwerk an. Auf diesen Plattformen können die Mitglieder sich untereinander austauschen und entsprechende Impulse für ihre lokale Arbeit mitnehmen, die sie anwenden, anpassen und/oder weiterentwickeln. Wir übernehmen in den meisten Fällen somit nur die Organisator-, Moderator- oder Mediator-Rolle.

 

Wir dienen als Anlaufstelle bei allen Fragen zu zivilgesellschaftlichem Engagement und zählen bei der Problemlösung auf unsere breitgefächerte Struktur und die Kompetenzen der Mitgliedsorganisationen. Ein ganz besonderes Anliegen, das den Gründungsmitgliedern auf dem Herzen liegt, ist die allgemeine Gestaltung des Vereinsalltags. Hier wünschen sich die Mitglieder die Etablierung von Rahmenbedingungen. Konkret soll es zum Beispiel um die Entwicklung von transparenten und nachhaltigen Organisationsstrukturen gehen. Letzteres bedient der LBE-BW, in dem er seinen Mitgliedern die Möglichkeit einer Selbstreflexion hinsichtlich ihrer Engagementeffektivität, -effizienz und -nachhaltigkeit anbietet.

Zu den monatlichen Verbandssitzungen kommen neben der Vorstandschaft auch die einzelnen Vertreter aus den Fachbereichen und Regionen. Eine genauere Übersicht liefert Ihnen das Organigramm.

Gemäß §26 BGB bilden zwei Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende den Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Ein Geschäftsführer (m/w) führt die Geschäfte des Vereins unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Er/Sie ist direkt und ausschließlich dem Vorstand unterstellt.

Dies ist ein Prozess…

Die Vorstandschaft besteht satzungsgemäß aus vier Vorstandsmitgliedern. Dabei wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Ein Vorstandsbeschluss kann nur gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.